Der Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis); Aquarium-Aufahme
Foto von Clemens Ratschan

Der Schlammpeitzger

Der Schlammpeitzger – mit wissenschaftlichem Namen Misgurnus fossilis – lebt im Verborgenen. Er ist nachtaktiv und bewohnt bevorzugt Lebensraumtypen, die mittlerweile selten geworden sind: die schlammig-sumpfigen Tümpel, Alt- und Seitenarme der Fluss-Auen.

Rund drei Viertel unserer heimischen Auen wurden, Schätzungen nach, im letzten Jahrhundert erheblich degradiert oder sind verschwunden. Entwässerungen, Begradigungen, Dämme, Stauhaltungen, Ausleitungen und sonstige Verbauungen unterbinden jegliche Dynamik, die das Wesen von Fluss-Auen ausmacht. Mit dem Ausbleiben der wiederkehrenden Überschwemmungen verlanden zunehmend Au-Tümpel und Alt-Arme! Und vermehrte Dürrephasen, Hitzeperioden sowie mildere Winter – allesamt Folgen des Klimawandels – verschärfen die Situation; auch jene des Schlammpeitzgers!

Gefährdung und Schutzmaßnahmen

Die Rote Liste der Fische Österreich aus dem Jahr 2007 führt den Schlammpeitzger als „vom Aussterben bedroht“ – eine Einschätzung, die aufgrund neuerer belastbarer Befunde und der, im Vergleich zu 2007, wesentlich besseren Datengrundlage revidiert werden muss: Mit „stark gefährdet“ wird der aktuelle Gefährdungsstatus des Schlammpeitzgers um eine Kategorie günstiger eingestuft.

An dem Erhaltungszustand der Schmerlen-Populationen hat sich jedoch wenig geändert: Die drei letzten Statusberichte nach Artikel 17 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (i.e. 2007, 2013 und 2019) stufen diesen für die kontinentale biogeographische Region als „ungünstig bis schlecht“ ein. Und die Prognosen verheißen nichts Gutes, wenn nicht umgehend gehandelt wird.

Vorrangige Ziele bestehen darin: (1) die Bestrebungen, einen möglichst flächendeckenden Überblick zur aktuellen Besiedelung dieser gefährdeten Schmerlen-Art zu erlangen, fortzuführen; (2) die Untersuchung der grundsätzlichen Eigenschaften geeigneter Lebensräume zu fördern; und (3) Maßnahmen für den Schutz dieser Schirm-Art – und damit weiterer Arten, die denselben Lebensraum bewohnen,– zu entwickeln.

Vorkommen und Verbreitung

Das derzeit bekannte Verbreitungsgebiet des Schlammpeitzgers in Österreich umfasst die Bundesländer Nieder- und Oberösterreich, Steiermark, Burgenland und Kärnten. Als Verbreitungsschwerpunkte werden der Nationalpark Donau-Auen, die March-Auen, das Neusiedler See-Gebiet sowie ehemalige Nebenarme der oberösterreichischen Donau angegeben. Gute Bestände mit intensiver Reproduktion konnten vor allem im Grabensystem Alte Thaya bei Hohenau in Niederösterreich und im WWF-Schutzgebiet bei Marchegg dokumentiert werden.

Steckbrief

Mit einer Körperlänge von bis zu 30 Zentimetern, ist der Schlammpeitzger der größte Vertreter der heimischen Schmerlen-Artigen.

Auffällig ist sein bräunlich-orangefarbener schlangenförmiger, in der Schwanzregion seitlich abgeflachter Körper. Dunkle und helle Längsstreifen zieren seine Flanken. Die abgerundete Schwanzflosse ist nach außen gewölbt. Um sein unterständiges Maul befinden sich insgesamt zehn Barteln: vier auf der Oberlippe, zwei in den Maulwinkeln und vier kürzere auf der Unterlippe.
Eindeutige Geschlechtsmerkmale bei adulten Individuen sind Form und Größe der Brustflossen: die zugespitzten Brustflossen der Männchen sind deutlich größer als die abgerundeten Brustflossen der Weibchen.

Der fast ausschließlich nachtaktive Schlammpeitzger nutzt als Nahrung ein breites Spektrum der im Gewässer vorkommenden Wirbellosen, wie zum Beispiel: Würmer, Insektenlarven, Kleinkrebse, Muscheln und Schnecken.

Über die Vermehrungsstrategien des Schlammpeitzgers ist nur wenig bekannt. Die Männchen erreichen die Geschlechtsreife bereits im zweiten Lebensjahr; Weibchen im dritten. Das Laichgeschehen selbst findet nachts im Zeitraum zwischen den Monaten April und Juli statt. Dabei werden bis zu 170.000 Eier portionsweise und gezielt auf Wasserpflanzen abgelegt. Die Larven schlüpfen, je nach Wassertemperatur, nach ein bis zwei Wochen.

Referenzen

Auenstrategie Österreich 2030+ (2023) [Quelle: BMLUK]
Rote Liste der Fischer Österreichs (2025) [in Vorbereitung]
Richtlinie 92/4 /EWG