Interessenvertretungen der Fischerei
Die Fischereigesetze sehen die Einrichtung von Interessenvertretungen vor, die in ihrer Organisationsform im Regelfall als Körperschaften öffentlichen Rechtes auftreten, und denen weitgehende behördliche Befugnisse zukommen. Tätig werden sie durch ihre gewählten Organe und ihre Geschäftsstellen. Zu ihren Kernaufgaben gehören die Wahrnehmung, Förderung und Vertretung der fischereilichen Belange gegenüber Politik und Gesellschaft. Sie setzen sich für die Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes in und an den Gewässern ein.