Kurse & Prüfungen

Grundvoraussetzung für die Ausübung der Fischerei ist die amtliche Fischereiberechtigung (Fischerkarte). Für die erstmalige Ausstellung einer Jahresfischerkarte ist – mit Ausnahme des Burgenlandes – ein Nachweis über Kenntnisse zur Fischerei zu erbringen (fischereifachliche Eignung).

In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg,Tirol, Vorarlberg und Steiermark wird eine Eignungsprüfung vorausgesetzt. In Kärnten ist verpflichtend eine Unterweisung erforderlich.
Die Landesfischereiverbände bieten vorbereitend dafür Lehrbehelfe und Kurse an.