Aktuelles

Aktuelles

2009-01-05


Österreichischer Fischereiverband neu strukturiert


Am 24.10.2008 fand eine Vollversammlung des Österreichischen Fischereiverbandes im Naturhistorischen Museum in Wien statt. Der wesentliche Punkt der Tagesordnung war eine schon länger diskutierte Neustrukturierung des Verbandes sowie die Schaffung einer tragfähigen finanziellen Basis. Es wurde Übereinstimmung dahingehend erreicht, dass der Österreichische Fischereiverband als Dachverband der Landesfischereiverbände organisiert wird. Die bisherige Heterogenität der Mitgliedsorganisationen ist damit zwar verloren, doch sind alle bisherigen Mitgliedsorganisationen ohnehin durch die jeweiligen Landesverbände vertreten.
Weiters wurde beschlossen, die Geschäftsstelle beim Wiener Fischereiausschuss einzurichten und einen Geschäftsführer zu bestellen.

Die neue Struktur ist unter Kontakt ersichtlich.

 

 

2009-01-19


Fischereigesetz


Novellierung des Niederösterreichischen Fischereigesetzes 2001 (Ltg.-119/F-7-2008)

Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. November 2008 die Änderung des NÖ Fischereigesetzes 2001 beschlossen. Wesentliche Punkte der Novellierung betreffen:

  • Die Anerkennung von amtlichen gültigen Fischerlegimitationen anderer Bundesländer/Staaten nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit
  • Die mit der Anerkennung „auswärtiger“ amtlicher Fischerlegitimationen verbundenen Pachtfähigkeit
  • Die Regelungen über die Voraussetzungen zur Ausstellung der NÖ Fischerkarte durch die Fischereirevierverbände und bei den Bestimmungen über den Fischerkurs und in paralleler Form auch beim Fischereiaufseherkurs
  • die Fischereiausübung mit einer Fischergastkarte (nur mehr einmal pro Kalenderjahr und 30 Tage ab dem Tag der Ausfolgung)
  • Weiterbildungsverpflichtung bei den Fischereiaufsehern im fünfjährigen Zeitraum zur Sicherung der "Qualität" von Aufsichtsorganen
  • Erweiterung bzw. Präzisierung des Aufgabenkataloges des NÖ Landesfischereiverbandes

Die neuen Bestimmungen treten frühestens mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft. Weitere informationen erhalten Sie beim Landtag NÖ unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVII/01/119/119.htm.

 

 

Oberösterreichisches Fischereigesetz - Novelle 2008

Das Oö. Fischereigesetz, LGBl. Nr. 60/1983, wurde zuletzt durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 61/2005 geändert. Aufgrund der zwischenzeitigen Rechtsentwicklung und den Erfahrungen aus der Vollziehung wurden einige Änderungen und Anpassungen dieses Landesgesetzes erforderlich.

Mit dem Beschluss des Oö. Landtags (8. Mai 2008) wurde das Landesgesetz, mit dem das Oberösterreichische Fischereigesetz geändert wird und dabei als wesentliche Punkte insbesondere

  • die Übertragung von Zuständigkeiten an den Oö. Landesfischereiverband,
  • die Sicherstellung des Ausbildungserfolgs der Fischer,
  • der ersatzlose Entfall der Anerkennuung der Fischzuchtbetriebe,
  • die Errichtung eines elektronischen Fischereiregisters und
  • die Herstellung der EU-Konformität

beinhaltet, novelliert. Dieses Landesgesetz trat mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Oberösterreichischen Landesfischereiverband unter http://www.lfvooe.at (Allgemeines/Aktuelles) bzw. der Oberösterreichischen Landesregierung unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei).

 

 

Salzburger Fischereigesetz

  • Gesetz vom 3. Juli 2002 über die Regelung der Fischerei im Land Salzburg (Fischereigesetz 2002); LGBl. Nr. 81/2002
  • Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 20. Dezember 2002 zur Durchführung des Salzburger Fischereigesetzes 2002 (Salzburger Fischereiverordnung); LGBl. Nr. 1/2003, 127/2003

Informationen erhalten Sie beim Salzburger Landesfischereiverband unter http://www.fischereiverband.at/ez

--> Bezugsquelle: www.ris.bka.gv.at/Land

 

 

Wiener Fischereigesetz

Die neue Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend "Schonzeiten und Mindestmaße der Fische sowie Krebse und Muscheltiere" ist am 7. November 2008 in Kraft getreten. Informationen finden Sie auf der Website des Wiener Fischereiausschusses unter http://www.wiener-fischereiausschuss.at (Information/Aktuelles).

 

 

Steiermärkisches Fischereigesetz

Gesetz vom 18. Mai 1999 über das Fischereirecht in Steiermark; Stammfassung: LGBl. Nr. 85/1999; Novelle: LGBl. Nr. 78/2005.

--> Bezugsquellen: http://www.ris.bka.gv.at/Land und http://www.fischereiverband-steiermark.at

 

 

Vorarlberger Fischereigesetz

  • Gesetz über die Fischerei in den Binnengewässern; LGBl. Nr. 47/2000
  • Verordnung der Landesregierung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern; LGBl. Nr. 36/2001, 60/2004

--> Bezugsquelle: http://www.ris.bka.gv.at/Land

 

 

Tiroler Fischereigesetz

54. Gesetz vom 20. März 2002, mit dem die Fischerei in Tirol geregelt wird (Tiroler Fischereigesetz 2002); LGBl. Nr. 54/2002.

--> Bezugsquelle: http://www.ris.bka.gv.at/Land

--> Download: http://www.tirol.gv.at/uploads/media/lgbl172002.pdf

 

 

Kärntner Fischereigesetz

  • 62. Gesetz vom 12. Juli 2000, betreffend die Fischerei im Land Kärnten (Kärntner Fischereigesetz-K-FG); LGBl Nr 62/2000
  • Kärntner Fischereischonzeitenverordnung; Änderung 13. April 2006

--> Bezugsquelle: http://www.ris.bka.gv.at/Land

--> Download: http://www.fischereirevierverband-spittal.at/texte/K-FG.pdf

 

 

Burgenländisches Fischereigesetz

  • Verordnung der burgenländischen Landesregierung vom 22. März 1949, betreffend die Wiederverlautbarung des Fischereigesetzes; LGBl. Nr. 1/1949
  • Änderung LGBl. Nr. 94/2002

--> Bezugsquelle: http://www.ris.bka.gv.at/Land