Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Quelle: BMLFUW

"Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), die im Jahr 2000 in Kraft getreten ist, werden Gewässer als Lebensräume in ihrer Gesamtheit betrachtet und ihr Wasser nicht nur als Verbrauchsgut angesehen.

Der Schutz der Gewässer spielt dabei eine zentrale Rolle. Ziel ist eine länderübergreifende und nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Wasser und die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer als Ökosysteme. In Hinblick auf den Wasserhaushalt werden auch Landökosysteme und Feuchtgebiete, die von den Gewässern abhängig sind, in die Betrachtungen miteinbezogen."