Wer grundsätzlich zur Ausübung der Fischerei in Österreich berechtigt ist, wo gefischt werden darf und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wird über die fischereigesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer geregelt.

Wer ist berechtigt zu fischen?

Soweit nicht anderes bestimmt, dürfen ausschließlich Fischereiberechtigte beziehungsweise Fischereiausübungsberechtigte, die im Besitz einer gültigen Fischerkarte sind, fischen. [Siehe dazu die jeweiligen Landesfischereigesetze]

Darf ich so ohne weiteres fischen gehen?

NEIN - Die rechtliche Voraussetzung für das Fischen ist der Besitz einer amtlichen Fischer-Karte oder Fischer-Gastkarte. Diese werden von den Bezirksverwaltungsbehörden (Burgenland, Steiermark, Kärnten, Tirol, Vorarlberg), oder von den Landesfischereiverbänden (Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg) ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer von Fischerkarten ist in der Regel auf ein Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) beschränkt und muss demnach jährlich verlängert werden. In Wien wird auch die Möglichkeit eingeräumt, eine Fischerkarte für den Zeitraum von drei (Kalender)Jahren zu lösen. Fischer-Gastkarten sind bestenfalls vier Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Der Salzburger Landesfischereiverband bietet Tages- (24 Stunden) und Wochen-Gastfischerkarten an.

Gibt es eine Altersbeschränkung zur Erlangung der Fischerkarte?

JA - Die Vollendung eines bestimmten Lebensalters ist in allen Bundesländern, ohne Ausnahme, Voraussetzung zur Erlangung einer Fischerkarte. Das Mindestalter beträgt in Oberösterreich und Salzburg 12 Jahre, in der Steiermark, in Wien, in Niederösterreich, in Kärnten und in Tirol 14 Jahre, und 18 Jahre im Burgenland.

Werden Kenntnisse für die Ausstellung der Fischerkarte vorausgesetzt?

JA - Für die erstmalige Ausstellung einer (Jahres)Fischerkarte ist - mit Ausnahme des Burgenlandes - ein Nachweis über Kenntnisse zur Fischerei zu erbringen. In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Steiermark wird eine Eignungsprüfung vorausgesetzt. In Tirol und Kärnten erhalten die Anwärterinnen und Anwärter einer Fischerkarte eine Unterweisung.

Und dann darf ich fischen gehen!?

NEIN - Weitere Voraussetzung zum Fischen ist die privatrechtliche Erlaubnis (Lizenz) des Fischereiberechtigten, Fischereiausübungsberechtigten, Pächters oder Bewirtschafters. Diese ist zumeist als Tages- oder Jahreslizenz erhältlich.