Der Huchen (Hucho hucho, L.) war Fisch des Jahres 2012 » Erfahren Sie mehr
Foto von Manu ESTEVE

Nach den Bestimmungen der österreichischen Verfassung (Bundesverfassungsgesetz B-VG 1920, Art. 15 Abs. 1) liegt das Fischereiwesen im Verantwortungsbereich der Bundesländer und ist in Gesetzgebung sowie Vollzug Landessache. Das Fischereiwesen stützt sich somit in Österreich auf neun, zum Teil sehr unterschiedliche Landesfischereigesetze, sowie auf die dazugehörigen Durchführungsverordnungen.

Die derzeit gültigen Fassungen der Landesfischereigesetze sind auf den Internetseiten zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) – eine vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank – unter http://www.ris.bka.gv.at/Land/ abrufbar.