Sachverständige
Sachverständige
FACHGRUPPE SACHVERSTÄNDIGE
Ziel der Fachgruppe ist die Koordination und Information aller Fischereisachverständigen Österreichs. Dies sind "allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte SV", "Amtsachverständige" und sonstige Sachverständige wie Fischbiologen und Fischökologen. Die Fachgruppe wird von Dr. Wolfgang Honsig-Erlenburg geleitet.
Hauptaufgaben der Fachgruppe sind die Fort- und Weiterbildung der Sachverständige sowie die Herausgabe von Richtlinien für die praktische Sachverständigentätigkeit. Fortbildungsveranstaltungen finden einmal jährlich, abwechselnd in verschiedenen Bundesländern, statt und werden für die Eintragung in den verpflichtenden Fortbildungspass anerkannt. Mit der Herausgabe von Richtlinien wurde im Jahr 2002 begonnen.
SACHVERSTÄNDIGENTAGUNG 2010
Fortbildungsveranstaltung für Fischereisachverständige, Fischökologen und Amtstierärzte
Im heurigen Jahr findet die Fortbildungsveranstaltung für Fischereisachverständige und Fischökologen am 9. und 10. Juni 2010
in Innsbruck statt. Im Mittelpunkt steht der nationale Gewässerbewirtschaftungsplan und der Ausbau der Wasserkraft.
Weitere Themen sind die Fische im Hochgebirge und die Aquakultur-Seuchenverordnung.
Die Exkursion führt ins NATURA 2000 Gebiet an die Wildflusslanschaft des Tiroler Lech.
Der Tagungsförderungsbeitrag beträgt für Anmeldungen bis zum 21. Mai 2010 ermäßigte € 180, für spätere Anmeldungen € 200,-.
Im Tagungsförderungsbeitrag sind enthalten: Vortragsunterlagen, Pausengetränke und Imbiss, 2 x Mittagsessen (Tagung, Exkursion),
Busfahrt (Exkursion) sowie das gemeinsame Abendessen am 9. Juni (Hotel Goldener Adler).
RICHTLINIEN
Bisher erschienen:
Richtlinie 1/2002: Mindestanforderungen bei quantitativen Fischbestandserhebungen in Fließgewässern (€ 10.-)
Mustererhebungsblatt zu RL 1/2002 zum Download
Richtlinie 1/2003: Mindestanforderungen bei der Überprüfung von Fischmigrationshilfen (FMH)
und Bewertung der Funktionsfähigkeit (Einzelheft € 14.-)
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Österreichischer Fischereiverband, erscheint unregelmäßig
Einzelheft: je nach Umfang, im Abonnement 40% Rabatt. Das Abonnement ist nur 30 Tage vor Jahresende schriftlich kündbar, sonst gilt die Bestellung für ein weiteres Jahr.
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